Droit d aubaine Bedeutung

Suchen

Droit d'aubaine

Droit dFriedensverträge der Vormoderne - (lat. jus albinagii, it.: albinaggio; dt.: Fremdlingsrecht) Ursprünglich das Recht vor allem des frz. Königs Güter eines verstorbenen Fremden einzuziehen, der keine legitimen oder testamentarischen Erben im Gastland hinterlassen hatte. Das droit d'aubaine beschränkte sich jedoch nicht auf Frankreich, so...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42119
Keine exakte Übereinkunft gefunden.